Die Erdbestattung stellt die traditionelle Form der Beisetzung dar. Es ist zu empfehlen, dass man zu Lebzeiten festlegt, auf welchem Friedhof man bestattet werden möchte. Sofern ein Familien-
oder Wahlgrab vorhanden ist, sollte das Nutzungsrecht geklärt sein. Der Nutzungsberechtigte verfügt darüber, wer in der vorhandenen Grabstätte beigesetzt werden kann und muss über seine
Zustimmung eine Einverständniserklärung abgeben, die wir an das zuständige Friedhofsamt weiterleiten.